Relevante rechtliche Beratung (im Sinne von § 5 RDG)
Als Nebenleistung unterstützen wir Sie im Sinne des § 5 RDG bei der nötigen relevanten rechtlichen Unterlagenvorbereitung durch die Einbindung externer Rechtsdienstleister.
Wir arbeiten mit renommierten Anwälten und Kanzleien zusammen, die passend zu Ihren Bedürfnissen die nötige Unterstützung gewährleisten können.