Relevante rechtliche Beratung (im Sinne von § 5 RDG)

Als Nebenleistung unterstützen wir Sie im Sinne des § 5 RDG bei der nötigen relevanten rechtlichen Unterlagenvorbereitung durch die Einbindung externer Rechtsdienstleister.

Wir arbeiten mit renommierten Anwälten und Kanzleien zusammen, die passend zu Ihren Bedürfnissen die nötige Unterstützung gewährleisten können.

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